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Customer-owned Tracker

Ihr eigenes Tracking-Gerät auf unseren Flügen – für ein noch präziseres Tracking.

Einfach selbst tracken: Customer-owned Tracker

Eine solide Basis für die Optimierung Ihrer gesamten Lieferkette: Auf den meisten Lufthansa und Lufthansa Cargo Flügen können Sie Ihre Sendung mit Ihrem eigenen Tracking Device zugelassener Hersteller verfolgen – und so von noch genaueren Daten aus der Sendungsüberwachung profitieren.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Keine weiteren Kosten nach Evaluierung der Tracking Devices
  • Detaillierte Informationen über Ihre Sendung
  • Je nach Gerät weitere Vorteile, z.B. Diebstahlschutz oder Luftfeuchtigkeitsmessung

So geht unkomplizierte Sendungsverfolgung

  • Detaillierte Tracking-Daten von Cargo iQ (CiQ, ehemals C2K) ergänzen die Statusinformationen.
  • Selbst tracken leicht gemacht: Customer-owned Tracker Guideline
  • Registrieren Sie Ihr Tracking-Gerät für den Einsatz auf unseren Flugzeugen über das IATA ONE Source-Portal
  • Eine Übersicht zum Registrierungsprozess finden Sie im ONE Source User Manual
  • Mit Knopfzellen betriebene, nicht aktiv sendende Geräte befinden sich gemäß EASA AIR OPS GM1 CAT.GEN.MPA.140 (b) in einem ausgeschalteten Zustand – und sind daher ohne weitere Prüfung für die Verwendung in der Lufthansa- und Lufthansa Cargo-Flotte zugelassen.

Regelungen für Tracker mit Lithium-Ionen-Batterien

Wichtig: Alle Tracker, die Lithiumzellen oder Lithiumbatterien enthalten, können von den Vorschriften der IATA-Gefahrgutvorschriften (IATA DGR) ausgenommen sein.

Gemäß IATA DGR 1.2.7.1(i) unterliegen entsprechende Tracking-Geräte, die an Versandstücken, Umverpackungen (Overpacks) oder Unit Load Devices (ULDs) angebracht sind oder sich darin befinden und während des Transports verwendet werden oder verwendet werden sollen, nicht den Bestimmungen der IATA DGR, sofern alle für diese Ausnahme geltenden Bedingungen erfüllt sind.


Wenn die Anforderungen der IATA DGR 1.2.7.1(i) erfüllt sind:

  • Es ist kein Lithiumbatterie-Kennzeichen (Lithium Battery Mark) auf den Versandstücken oder Umverpackungen (Overpacks) aufgrund des Geräts erforderlich.
  • Es ist kein Hinweis auf Lithiumbatterien auf dem AWB erforderlich.
  • Es ist keine ELI- oder ELM-Buchung erforderlich.


Die Ausnahme gilt nur dann, wenn alle anwendbaren Anforderungen der IATA DGR 1.2.7.1(i) erfüllt sind, einschließlich der geltenden Grenzwerte für Lithiumbatterien.

Bitte beachten Sie, dass die Ausnahme nicht gilt, wenn der Datenlogger oder das Frachtverfolgungsgerät selbst als eigenständige Sendung (consignment) zur Beförderung aufgegeben wird. In diesem Fall müssen die entsprechenden IATA Gefahrgutvorschriften eingehalten werden.

Bitte prüfen Sie daher, ob Ihr Datenlogger oder Tracking-Gerät die Voraussetzungen für diese Ausnahme erfüllt.